Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Der Eigentümer der Liegenschaft schließt mit seinen Gästen Mietverträge ab. Unter dem Markennamen „Mike’s apartments GmbH“ werden die Wohnungen in der Dachauer Str. 310 in 80993 München als Serviced Apartments zur alleinigen Nutzung des jeweiligen Gastes für die Dauer der vereinbarten Mietzeit zur Verfügung gestellt.
§ 1 MIETSACHE
Die Serviced Apartments verfügen jeweils über eine separate Küche, Duschbad und Balkon zur alleinigen Nutzung des jeweiligen Gastes. In den Kellerräumen des Hauses befindet sich ein Wasch- und Trockenraum mit einer Waschmaschine und einem Trockner zur gemeinschaftlichen Nutzung aller Gäste. PKW-Stellplätze zur gemeinschaftlichen Nutzung stehen den Mietern zur Verfügung. Die jeweilige Wohnung wird möbliert vermietet. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Serviced Apartment im Hause der Mike’s apartments GmbH besteht nicht. Schadensersatzansprüche des Mieters bestehen nicht.
§ 2 EINZUG IN DAS APARTMENT
Die Mieträume können zu Beginn des Mietverhältnisses am jeweiligen Tag ab 15:00 Uhr bezogen werden. Die Übersendung der Check-in-Informationen am Einzugstag. Der Mieter erhält einen Code für den Eingangsbereich sowie die jeweilige Wohnungstür des Apartments.
§ 3 NUTZUNG DER APARTMENTS
Der Vermieter überlässt dem Mieter das Serviced Apartment zum vorübergehenden Gebrauch. Die Mietsache ist nur für die Verwendung als vorübergehende Wohnunterkunft für den jeweiligen Mieter vorgesehen. Eine gewerbliche Nutzung ist gesondert schriftlich mit dem Vermieter zu vereinbaren und muss vor Einzug gemeldet werden. Der Mieter darf die vorhandenen Möbel und Einrichtungsgegenstände im Rahmen des Mietvertrages nutzen. Der Mieter ist verpflichtet, das Mobiliar pfleglich zu behandeln. Der Mieter darf die gemieteten Möbel nicht aus der Wohnung entfernen. Technische Geräte sind ausschließlich im Rahmen der Vorgaben des jeweiligen Herstellers in der Betriebsanleitung zu betreiben. Es ist dem Mieter untersagt, in den Mieträumen zu rauchen. Jegliche Tierhaltung in den Mieträumen ist ausgeschlossen.
§ 4 MIETZEIT
Beginn und Ende des Mietverhältnisses sowie die Dauer der Mietzeit werden durch Vereinbarung festgelegt. Die Dauer der Mietzeit kann verlängert werden, sofern die Buchungssituation dies zulässt. Eine Verlängerung des Mietverhältnisses kommt erst dann zustande, wenn eine Bestätigung des Vermieters vorliegt. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht. Die vereinbarte Dauer der Mietzeit kann seitens des Mieters auch verkürzt werden. Im Falle einer Verkürzung der vereinbarten Mietzeit durch den Mieter kann die Mike’s apartments GmbH eine Entschädigung für die entgangene Miete verlangen.
§ 5 MIETE
Die Höhe der Miete wird von der Mike’s apartments GmbH festgelegt und ist bei Buchung transparent sichtbar. Die Endreinigung ist im Mietpreis enthalten. Ebenfalls im Mietpreis enthalten sind alle üblichen Betriebs- und Heizkosten, die Kosten für öffentliche Abgaben, Müllabfuhr, Wasser, Abwasser, Gas, Strom, Internet, Treppenreinigung, Gartenpflege, Internet- und Fernsehanschlüsse. Eine gesonderte Abrechnung dieser Betriebskosten erfolgt nicht.
§ 6 KAUTION
Die Mike’s apartments GmbH kann zu Mietbeginn eine Mietsicherheit zur Absicherung gegen Schäden und zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis von dem Mieter verlangen. Die Höhe ist zu vereinbaren. Nach Ende der Mietzeit wird die Kaution unverzinst an den Mieter zurückgezahlt, wenn keine Ansprüche des Vermieters dagegen stehen.
§ 7 ZAHLUNGSWEISE
Die vollständige Summe ist vor dem Einzug in das Apartment an die Mike’s apartments GmbH im Voraus zu entrichten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, ist ein Check-in in das Apartment nicht möglich. Falls eine Kaution vereinbart wurde, ist diese zum Mietbeginn, vor Check-in, per Überweisung an den Vermieter zu leisten.
§ 8 VERPFLICHTUNG DES MIETERS ZUR SAUBERKEIT UND ORDNUNG
Der Mieter hat das Haus, die Mieträume samt den Möbeln sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, insbesondere für gehörige Reinigung, Lüftung und Heizung der Mieträume zu sorgen. Der Mieter hat die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten und sich so zu verhalten, dass die Ruhe und der allgemeine Frieden im Hause gewahrt bleibt.
§ 9 HAFTUNG DES MIETERS FÜR SCHÄDEN AN DER MIETSACHE
Der Mieter hat dem Vermieter während des Mietverhältnisses auftretende Mängel an der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden an der Mietsache und am Mobiliar, sofern er diese schuldhaft verursacht. Der Mieter haftet auch für den Verlust von Gegenständen innerhalb des Apartments.
§ 10 BETRETEN DER WOHNUNG DURCH DEN VERMIETER
Der Vermieter darf die Apartments an üblichen Tageszeiten und ohne gesonderte Terminabsprache betreten, sofern ein berechtigtes Interesse des Vermieters besteht. Dies gilt ebenso für das Housekeeping, um zu kontrollieren oder kleinere Instandhaltungen an der Mietsache vorzunehmen.
§ 11 AUSZUG AUS DEM APARTMENT
Die Beendigung des Mietverhältnisses muss am Abreisetag bis um 10:00 Uhr erfolgen. Die Apartments müssen geräumt und in dem beim Einzug vorgefundenen Zustand an den Vermieter zurückzugeben werden. Die Endreinigung ist Sache des Vermieters. Eine Weitergabe der jeweiligen Codes ist strengstens untersagt und wird bei Vergehen strafrechtlich verfolgt.
§ 12 RECHT UND GERICHTSSTAND
Die Parteien unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des internationalen Kollisionsrechts. Gerichtsstand ist der Ort des Mietobjektes.
